Bereits seit Januar 2023 fließen bei der USK Nutzungsrisiken in digitalen Spielen, die beispielsweise durch Chat- und Kauffunktionen oder Lootboxen entstehen, im Verfahren der gesetzlichen Altersfreigabe ein. Nahezu ein Drittel der Spiele mit Nutzungsrisiken sind seitdem mit höheren Altersstufen freigegeben als vorher. Was sich in dieser Spruchpraxis von rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Medienpädagogik und Medienpsychologie bewährt hat, wurde nun auch in den USK Leitkriterien verankert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der USK-Beirat, in dem Institutionen wie das Familienministerium, die Obersten Landesjugendbehörden oder die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vertreten sind, auf seiner Sitzung am 13.12.2024 einstimmig. Auch in der Praxis haben sich die Zusatzkennzeichen auf Spieleverpackungen etabliert. Druck zum Vielspielen, Erhöhte Kaufanreize oder Erhöhte Kommunikationsrisiken sind Hinweise, die gerade Eltern beim Spielekauf zu schätzen wissen. Insgesamt 86 Prozent der Eltern finden es hilfreich, wenn es neben den klassischen Alterskennzeichen zusätzliche Orientierungshilfen gibt.
Update USK Leitkriterien – die Nutzungsrisiken digitaler Spiele im Überblick:
Kommunikations- und Kontaktfunktionen
Kauffunktionen
Glücksspielähnliche Mechanismen
Exzessive Mediennutzung
Datenweitergabe an Dritte
Nicht altersgerechte Kaufappelle
Problematische Werbeinhalte
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, erklärt: „Lootboxen, Chat- und Kauffunktionen oder Mechanismen, die eine exzessiven Mediennutzung fördern, können Risiken für Kinder und Jugendliche sein. Die USK berücksichtigt solche Risikophänomene in der Vergabe von Alterskennzeichen. Aktuell erhalten 30 Prozent der geprüften Spiele eine höhere Alterskennzeichnung aufgrund von Nutzungsrisiken. Das zeigt: der Jugendschutz bei Games funktioniert auch bei neuen Risiken der digitalen Welt und Deutschland ist hier auch im internationalen Vergleich besonders fortschrittlich. Die nun beschlossene Anpassung der Leitkriterien ist eine wichtige Bestätigung dieser bewährten Jugendschutzpraxis für Games.“
„Die USK hat beim Thema der neuen Nutzungsrisiken in den letzten Jahren einmal mehr gezeigt, dass sie mit neuen Entwicklungen bei Games Schritt hält und ein besonders aktuelles und hohes Niveau im Jugendschutz sicherstellt. Nun muss es gemeinsame Aufgabe von USK, den Unternehmen und der Politik sein, diese geltenden neuen Regelungen und Hilfen für Eltern noch bekannter zu machen, damit sie noch besser positiv wirken und im Erziehungsalltag helfen können“, erklärt Heico Michael Engelhardt, Beiratsvorsitzender der USK.
Über den Beirat der USK: Der Beirat der USK setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen und ist plural aufgestellt. Darunter befinden sich Vertreter*innen der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), von Jugendorganisationen, der Games-Branche, von Kirchen und Religionsgemeinschaften, sowie Vertreter*innen der USK-Mitglieder und Jugendschutzsachverständige. Der Beirat beschließt die Leitkriterien zur Alterskennzeichnung und legt die Grundsätze der USK fest. Die Entwicklung und fortlaufende Anpassung der in der Prüfpraxis anzuwendenden Kriterien ist Aufgabe des Beirats. Er beschließt mindestens alle zwei Jahre über entsprechende Leitkriterien für die Altersbewertung. Die Anpassung der Prüfpraxis im Januar 2023 geht auf die umfassende Reform des Jugendschutzgesetzes aus dem Jahr 2021 zurück.