Das Jugendschutzsystem der „Nintendo Switch“ und des „Nintendo Account Systems“ wurde 2018 erstmals von USK.online geprüft und als geeignetes Jugendschutzprogramm für ein geschlossenes System beurteilt. Nach einer erfolgreichen Verlängerung im Jahr 2019 legte Nintendo die Systeme im Juni 2022 erneut zur Verlängerung der Anerkennung vor. Nach einer eingehenden Prüfung sieht die USK.online die Anforderungen gemäß des Jugendmedienstaats-Vertrages (JMStV) nun weiterhin als erfüllt an. Diese Beurteilung wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 19. Oktober bestätigt.
USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker: „Wenn es um das Thema Gaming im Familienalltag geht, wünschen sich Eltern Orientierung und Unterstützung. Neben der Auswahl altersgerechter Spiele, stehen auch Themen wie Spielzeit ganz oben auf der Tagesordnung der Debatten zwischen Eltern und Kindern. Um diese Aufgaben besser bewältigen zu können, stellen Jugendschutzeinstellungen auf Spielekonsolen eine wichtige und sinnvolle Hilfestellung für Familien dar. Wir freuen uns, dass Nintendo hier als Vorreiter vorangeht und neben der Erfüllung der hohen deutschen Jugendschutzstandards auch Lösungen im Bereich der möglichen Nutzungsrisiken – wie etwa der Steuerung der Spielzeit oder der Begrenzung von Ausgaben – bereithält.“
Das Jugendschutzsystem der „Nintendo Switch“ setzt sich aus zwei ineinandergreifenden Systemen zusammen: den Jugendschutzeinstellungen der Spielekonsole und dem verbundenen „Nintendo Account System“. Das System ermöglicht sowohl entwicklungsbeeinträchtigende Spiele als auch einzelne Konsolenfeatures nach Alterskriterien anzupassen bzw. zu sperren. Diese Sperrung können Eltern entweder bei der erstmaligen Konfiguration oder jederzeit später über die Systemeinstellungen aktivieren („Nintendo Switch Altersbeschränkung“). Auch der Zugang zur Online-Shop-Funktion der „Nintendo Switch“ wird direkt von diesen Jugendschutzeinstellungen beeinflusst. Für die Nutzung des eShops ist eine Verknüpfung des lokalen Nutzers mit dem Nintendo-Account zwingend nötig. Bei aktivierter Altersbeschränkung ist die eShop-Nutzung nur mit Eingabe einer PIN möglich. Für bestehende und verknüpfte Kind-spezifische Nintendo-Accounts bietet das System zusätzlich altersbezogene Beschränkungen an.
Eine vollständige Anleitung, wie sich die Altersbeschränkung auf der „Nintendo Switch“ aktivieren und nutzen lassen, findet sich auf der Nintendo Deutschland Webseite.
Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.