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Samstag, Januar 25, 2025

Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony PlayStation ab

Die Sony Interactive Entertainment Europe Limited bietet für ihre PlayStation 4, wie andere Konsolenhersteller, einen eigenen Online-Dienst an. Über das PlayStation-Network (PSN) können Kunden des Marktführers digitale Inhalte wie Spiele oder Filme zum Download oder Stream erwerben, Nachrichten austauschen oder Mehrspieler-Partien austragen.

Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam. Kundenfeindlich ist beispielsweise die Regelung zum Verfall von Guthaben auf dem PSN-Konto. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet.

Die Verbraucherschützer monieren ebenso Klauseln, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen sind vor allem Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen.

Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten.

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor den Kadi.

Charbel
Charbelhttps://www.toptechnews.de
Zugegeben, ich könnte wie die meisten anfangen und erzählen, dass ich schon seit über 35 Jahre ein leidenschaftlicher Zocker bin und schon mitte der 80er mit dem Commodore 64 angefangen habe zu spielen, später dann mit PC, Atari und Nintendo groß geworden bin, was dann mit dem Erscheinen der PlayStation und Xbox auch fortgesetzt wurde. Wichtig zu wissen ist aber, dass mein frühe Befassung mit diesem Bereich mich zu dem gemacht hat was ich heute bin. Ich habe mein Hobby zum Beruf machen können und habe bei ProMarkt, Media Markt, Saturn und später noch bei Conrad Electronic gearbeitet. Durch meine Wirken in diesen Bereich und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen wie Gaming, Multimedia und Technik in verschiedenen Bereichen wie z.b. Haushalt, Hifi, Kabel & Sound, Car Technik, PC & Konsolen, Musik & Filme, Spielwaren, Hardware & Software sowie Games und Smartphones habe ich entsprechend viel Erfahrung sammeln können um sie hier mit euch zu teilen. Sein Hobby zum Beruf zu machen reicht meiner Meinung nach nicht aus, sondern gibt uns nur ein Fundament, eine Basis anderen zu helfen, die nur durch Arbeit, lange Erfahrung und Weiterbildung ausgebaut wird.

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