Im Prüfverfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde die gamescom-Demoversion zum Spiel „Through the Darkest of Times“ mit der Altersfreigabe „ab 12“ Jahren gekennzeichnet. Das Spiel eines Berliner Entwicklers, in dem Spieler*innen die Rolle einer Widerstandsgruppe zur Zeit des erstarkenden NS-Regimes einnehmen, enthält Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB. Die Darstellung der Kennzeichen im Kontext des Spieles erfüllte aus Sicht des unabhängigen USK-Prüfgremiums die Kriterien der Sozialadäquanz aufgrund der klaren Gegnerschaft zum NS-Regime, die das Spiel vermittelt. Darüber hinaus wurde kein Beeinträchtigungspotenzial für die Altersgruppe ab 12 Jahren gesehen.
Alle Handlungsoptionen im Spiel richten sich klar gegen das NS-Regime. Das USK-Gremium, bestehend aus vier unabhängigen Jugendschutzsachverständigen und einer/m Ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden sah die Sozialadäquanz sowohl in der eindeutigen Gegnerschaft zum Regime, als auch darin begründet, dass die verwendeten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen der Beschreibung von Vorgängen des Zeitgeschehens dienen. Die Kennzeichen werden zudem eindeutig im historischen Kontext verortet und eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus ist in keiner Weise zu erkennen. 12-Jährige verfügen über das nötige Kontextwissen, um die Geschehnisse im Spiel richtig einordnen zu können, weswegen für diese Altersgruppe kein Beeinträchtigungspotenzial von der gamescom-Demo ausgeht. Darüber hinaus werden von 12-Jährigen die klaren ethischen und moralischen Botschaften des Spieles durchschaut.
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK:
„Die Entscheidung ein Spiel aufgrund der vorliegenden Sozialadäquanz zu kennzeichnen, ist ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung von Games mit anderen Medienarten. Hier zeigt sich, dass Games nicht nur Kunst und Kulturgut sein, sondern sich auch pädagogisch wertvoll mit Zeitgeschichte auseinandersetzen können.“
Möglich wurde die Berücksichtigung der Sozialadäquanzklausel gemäß § 86 a Abs. 3 durch eine Änderung der Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde. Jede Entscheidung verlangt eine Prüfung und Abwägung des Einzelfalls und hebt das generelle Verbot von verfassungswidrigen Kennzeichen nicht auf.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC -Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren.