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Freitag, November 22, 2024

Hakenkreuze in Games: USK Altersfreigabe ab sofort möglich

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden. Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden. Damit können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt.

Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: „Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen.“

Wolfang Hußmann, Vorsitzender des Beirats der USK und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz: „Als Beirat der USK kennen wir das große Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist.“

Charbel
Charbelhttps://www.toptechnews.de
Zugegeben, ich könnte wie die meisten anfangen und erzählen, dass ich schon seit über 35 Jahre ein leidenschaftlicher Zocker bin und schon mitte der 80er mit dem Commodore 64 angefangen habe zu spielen, später dann mit PC, Atari und Nintendo groß geworden bin, was dann mit dem Erscheinen der PlayStation und Xbox auch fortgesetzt wurde. Wichtig zu wissen ist aber, dass mein frühe Befassung mit diesem Bereich mich zu dem gemacht hat was ich heute bin. Ich habe mein Hobby zum Beruf machen können und habe bei ProMarkt, Media Markt, Saturn und später noch bei Conrad Electronic gearbeitet. Durch meine Wirken in diesen Bereich und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen wie Gaming, Multimedia und Technik in verschiedenen Bereichen wie z.b. Haushalt, Hifi, Kabel & Sound, Car Technik, PC & Konsolen, Musik & Filme, Spielwaren, Hardware & Software sowie Games und Smartphones habe ich entsprechend viel Erfahrung sammeln können um sie hier mit euch zu teilen. Sein Hobby zum Beruf zu machen reicht meiner Meinung nach nicht aus, sondern gibt uns nur ein Fundament, eine Basis anderen zu helfen, die nur durch Arbeit, lange Erfahrung und Weiterbildung ausgebaut wird.

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