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Sonntag, November 24, 2024

Bundesnetzagentur geht gegen Ortungsgeräte vor

Die Bundesnetzagentur geht gegen den Verkauf von GPS-/GSM-Trackern vor. Hierbei handelt es sich um Ortungsgeräte, die per GPS oder GSM die eigenen Positionsdaten ermitteln.

Immer häufiger werden GPS-Tracker zum Orten von Personen eingesetzt, oft auch von Kindern. Wenn diese zugleich über ein Mikrofon verfügen und mit ihnen Gespräche unbemerkt mitgehört werden können, handelt es sich um eine verbotene Sendeanlage„, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr„, so Homann weiter.

Ortungsgeräte mit GPS/GSM

Die Anwendungsbereiche der Ortungsgeräte reichen von der privaten Nutzung zur Standortbestimmung von gestohlenen Fahrzeugen oder entlaufenen Haustieren bis hin zur geschäftlichen Nutzung durch Einbau in Firmenfahrzeuge oder LKW-Flotten. Auch in Schulranzen für Kinder sollen GPS-/GSM-Tracker Einzug halten.

Verbotene Abhörgeräte

Zusätzlich zu dieser Ortungsfunktion verfügen manche GPS-/GSM-Tracker über eine Abhörfunktion. Diese Funktion kann der Besitzer per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktivieren und anschließend Gespräche unbemerkt abhören. Diese Abhörfunktion kann grundsätzlich jeder aktivieren, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-/GSM-Trackers hat. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten. Gegen eine vergleichbare Abhörfunktion ging die Bundesnetzagentur kürzlich im Zusammenhang mit Kinderuhren vor.

Hinweise an Käufer

Käufern wird geraten, zunächst zu prüfen, ob ihr GPS-/GSM-Tracker über eine Abhörfunktion verfügt. Dies kann man daran erkennen, dass in der Produktbeschreibung bzw. der Bedienungsanleitung des Geräts etwa beschrieben wird, dass dieser über eine „Monitorfunktion“ oder „Mithörfunktion“ verfügt. Häufig wird beschrieben, dass der GPS-/GSM-Tracker zur Gesprächsüberwachung genutzt werden kann.

Sofern Käufer von GPS-/GSM-Trackern mit Abhörfunktion der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, das Gerät zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Besitzern dieser Geräte wird empfohlen, die Tracker unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, finden Sie hier.

Charbel
Charbelhttps://www.toptechnews.de
Zugegeben, ich könnte wie die meisten anfangen und erzählen, dass ich schon seit über 35 Jahre ein leidenschaftlicher Zocker bin und schon mitte der 80er mit dem Commodore 64 angefangen habe zu spielen, später dann mit PC, Atari und Nintendo groß geworden bin, was dann mit dem Erscheinen der PlayStation und Xbox auch fortgesetzt wurde. Wichtig zu wissen ist aber, dass mein frühe Befassung mit diesem Bereich mich zu dem gemacht hat was ich heute bin. Ich habe mein Hobby zum Beruf machen können und habe bei ProMarkt, Media Markt, Saturn und später noch bei Conrad Electronic gearbeitet. Durch meine Wirken in diesen Bereich und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen wie Gaming, Multimedia und Technik in verschiedenen Bereichen wie z.b. Haushalt, Hifi, Kabel & Sound, Car Technik, PC & Konsolen, Musik & Filme, Spielwaren, Hardware & Software sowie Games und Smartphones habe ich entsprechend viel Erfahrung sammeln können um sie hier mit euch zu teilen. Sein Hobby zum Beruf zu machen reicht meiner Meinung nach nicht aus, sondern gibt uns nur ein Fundament, eine Basis anderen zu helfen, die nur durch Arbeit, lange Erfahrung und Weiterbildung ausgebaut wird.

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